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BAföG

Für erste Informationen rund um das Thema BAföG wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk der HHU.

Formblatt 5: BAföG-Bescheinigungen gemäß § 48 BAföG

In der Regel muss nach dem Abschluss des 4. Fachsemesters beim zuständigen BAföG-Amt das Formblatt 5 vorgelegt werden.

Dafür benötigen wir von Ihnen
- das von Ihnen ausgefüllte Formblatt 5
- Ihre aktuelle Studienbescheinigung und
- Ihre Leistungsübersicht (LÜ)
aus dem Studierendenportal.

Bitte kommen Sie zur Abzeichnung nach vorheriger Terminabsprache ins Studierendenbüro.

Prüfen Sie bitte vorab selbst, ob Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben, die für eine positive Leistungsbescheinigung erforderlich sind:

Kernfach: 6 bestandene Modulprüfungen (MP, vormals AP)

Ergänzungsfach: 4 bestandene Modulprüfungen (MP, vormals AP).

Insbesondere für den Fall, dass Ihnen noch Modulprüfungen fehlen, beraten wir Sie in allen Fragen zum Thema Leistungsbescheinigung nach BAföG.

Formblatt 10: Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer

Seit April 2025 können Sie mit dem Formblatt 10 ein Flexibiliätssemester, die Verlängerung der Förderungshöchstdauer mit Begründung oder eine Studienabschlusshilfe beantragen. Je nach Art des Antrags müssen Sie Nachweise oder eine Bestätigung der Hochschule beifügen.

Auslands-BAföG

Auch wenn Sie für Ihr reguläres Studium nicht BAföG berechtigt sind, lohnt sich ein Antrag für ein mögliches Auslandssemester, da die Föderungen unterschiedlich berechnet werden. Alle Informationen finden Sie hier.