Abschlussprüfungen der Abteilung I: Germanistische Sprachwissenschaft
Hinweise zu den AP-Klausuren WiSe 2026/27 (BEM1 und BVM1)
Im aktuellen Semester finden die Klausuren in der Abteilung Germanistische Sprachwissenschaft, die jeweils die Abschlussprüfung (AP) für das Bachelor-Einführungsmodul (BEM) und das Bachelor-Vertiefungsmodul (BVM) bilden, als E-Klausuren in Präsenz im ZIM-Gebäude 25.41 statt.
Die Termine fürs WiSe werden in Kürze bekanntgegeben. In der Regel liegt der Ersttermin in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit, der i.d.R. für Härtefälle vorgesehene Zweittermin liegt gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit.
Die Anmeldephase beginnt jeweils vier Wochen vor dem Klausurtermin. Eine Anmeldung zur Klausur ist bis eine Woche vor dem Klausurtermin möglich. Ebenso ist der Rücktritt von der Prüfung ohne Attest bis eine Woche vor dem Klausurtermin möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann an der Klausur teilnehmen können, wenn Sie alle Veranstaltungen, auf die sich die Klausur bezieht, erfolgreich (d.h. mit BN) abgeschlossen haben (s. FAQ unten: "Wer kann sich für die Klausur anmelden?"). Diejenigen, die in diesem Semester noch nicht an der Klausur teilnehmen können, werden im nächsten Semester Gelegenheit dazu haben.
Die Themenkataloge für die aktuellen Klausuren finden Sie ebenfalls im FAQ unten ("Welche Themen werden in der Klausur abgefragt?"). Bitte achten Sie auf das Datum bei den Themenkatalogen, da sie ggf. noch aus dem Vorsemester stammen können. Sollte das der Fall sein, sehen Sie bitte ca. 3-4 Wochen vor der Klausur noch einmal nach, ob eine aktualisierte Version zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2025/26 aufgenommen haben, eine neue Prüfungsordnung (PO 2025) gilt. Im Ergänzungsfach ergeben sich hier einige Änderungen in der Struktur des Bachelor-Einführungsmoduls (BEM) und des Bachelor-Vertiefungsmoduls (BVM). Näheres unten im FAQ unter “Wer kann sich für die Klausur anmelden?”.
FAQ zu den AP-Klausuren Germanistische Sprachwissenschaft
Sie können sich für die Klausur anmelden, wenn Sie an allen Veranstaltungen, auf die sich die jeweilige Modulabschlussklausur bezieht, erfolgreich, d.h. mit Beteiligungsnachweis (BN) bzw. Studienleistung, teilgenommen haben.
Die Modulabschlussklausuren beziehen sich auf folgende Veranstaltungen:
- für die PO 2018:
- BEM 1:*
- VL Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft (BEM1a),
- Seminar Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft (BEM1b)
- und Einführungsseminar Grammatik (BEM1c)
- BVM 1 Kernfach:
- VL Semantik und Pragmatik,
- Vertiefungsseminar Semantik
- und Vertiefungsseminar Pragmatik
- BVM 1 Ergänzungsfach:*
- VL Semantik und Pragmatik
- und Vertiefungsseminar Semantik oder Vertiefungsseminar Pragmatik
- BEM 1:*
(*Gilt auch für den Studiengang Transkulturalität.)
- für die PO 2025:**
- BEM 1 Kernfach:
- VL Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft (BEM1a),
- Seminar Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft (BEM1b)
- und Einführungsseminar Grammatik (BEM 1c)
- BEM 1 Ergänzungsfach:
- VL Einführung in die Germanistische Sprachwissenschaft (BEM1a)
- Seminar Grammatik (BEM1c)
- BVM 1 Kernfach:
- VL Semantik und Pragmatik (BVM1a),
- Vertiefungsseminar Semantik (BVM1b)
- und Vertiefungsseminar Pragmatik (BVM1c)
- BVM 1 Ergänzungsfach:
- Vertiefungsseminar Semantik (BVM1b)
- und Vertiefungsseminar Pragmatik (BVM1c)
- BEM 1 Kernfach:
(** Da das Einführungsseminar Grammatik nur im WiSe angeboten wird, können Studierende der PO 2025 frühestens nach dem SoSe 2026 an der Klausur teilnehmen.)
Die Klausuranmeldung erfolgt über das Studierendenportal. Die Anmeldung ist möglich im o.g. Zeitraum (s. "Wann kann man sich für die Klausur anmelden?"). Bitte melden Sie sich unbedingt rechtzeitig an und melden Sie sich nur an, wenn die die oben genannten Voraussetzungen für die Prüfung erfüllen (also im Falle der PO 2018 alle zum Modul gehörenden Veranstaltungen erfolgreich besucht haben). Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich für die richtige Klausur anmelden.
Wenn Sie nach der Prüfungsordnung 2018 studieren, melden Sie sich für folgende Klausur an:
- für BEM (Einführungsmodul):
- wenn Sie im Hauptfach Germanistik studieren: AP BEM1 Einführungsmodul: Germanistische Sprachwissenschaft (Klausur) (Kernfach) (Prüfungsnummer endet mit 315)
- wenn sie im Ergänzungsfach Germanistik studieren: AP BEM1 Einführungsmodul: Germanistische Sprachwissenschaft (Klausur) (Ergänzungsfach) (Prüfungsnummer endet mit 315)
- für BVM (Vertiefungsmodul):
- wenn Sie im Hauptfach Germanistik studieren: AP BVM1 Vertiefungsmodul: Germanistische Sprachwissenschaft (Klausur) (Kernfach) (Prüfungsnummer endet mit 365)
- wenn Sie im Ergänzungsfach Germanistik studieren, müssen Sie nur eines der beiden Vertiefungsseminare ("Semantik" oder "Pragmatik") besuchen. Dementsprechend beziehen sich die Klausurfragen auch nur auf eines der beiden Seminare (sowie auf die Vorlesung). Bei der Klausuranmeldung macht das jedoch keinen Unterschied: Hier wählen Sie AP BVM1 Vertiefungsmodul: Germanistische Sprachwissenschaft (Klausur) (Ergänzungsfach) (Prüfungsnummer endet mit 365)
Achten Sie bitte darauf, dass Sie als Kernfächler*in den Eintrag mit "Kernfach" im Titel auswählen und als Ergänzungsfächler*in den Eintrag mit "Ergänzungsfach".
Studierende der Transkulturalität melden sich bitte an für "AP BEM1 Einführungsmodul: Germanistische Sprachwissenschaft (Klausur) (AP-Klausur BEM1 Germ. Sprachw. TKU (Optional))" bzw. "AP BVM1 Vertiefungsmodul: Germanistische Sprachwissenschaft (Klausur) (AP-Klausur BVM1 Germ. Sprachw. TKU (Optional))".
Sollte die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich sein, melden Sie sich bitte - und sollten Sie sich bis kurz vor der Frist immer noch nicht anmelden können, dokumentieren Sie bitte unbedingt genau Ihre Anmeldeversuche (mit Screenshots), damit wir im Zweifelsfall der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) bzw. dem Prüfungsausschuss nachweisen können, dass Sie versucht haben, sich anzumelden.
Die Klausuren finden am o.g. Termin in den PC-Pools in Gebäude 25.41 statt. Die genaue Zuteilung zu einzelnen Räumen wird kurz vor dem Klausurtermin per E-Mail bekanntgegeben.
Die Anmeldephase beginnt vier Wochen vor dem Klausurtermin. Eine Anmeldung zur Klausur ist bis eine Woche vor dem Klausurtermin möglich. Ebenso ist der Rücktritt von der Prüfung ohne Attest bis eine Woche vor dem Klausurtermin möglich.
Bitte melden Sie sich unbedingt während des Anmeldezeitraums für die Klausur an, da nachträgliche Anmeldungen nur über die Studierenden- und Prüfungsverwaltung möglich sind und ggf. der Zustimmung des Prüfungsausschusses bedürfen.
Ja. Da die entsprechende Corona-Ausnahmeregelung letztmals im WiSe 2021/22 galt, werden nicht bestandene Klausuren ab sofort wieder als Fehlversuche gewertet. Dies gilt auch bei unentschuldigtem Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung.
Da die Klausuren dadurch, dass sie sich auf drei verschiedene Veranstaltungen beziehen, sehr anspruchsvoll sind, haben wir uns entschieden, Themenkataloge zur Verfügung zu stellen. Diese werden ca. 4 Wochen vor der Klausur hier veröffentlicht. Als grobe Orientierung finden Sie hier zunächst die Themenkataloge aus dem vergangenen Semester. Bitte schauen Sie einige Wochen vor der Klausur unbedingt noch einmal hier vorbei, da sich die Themen im aktuellen Semester zwar mit denen aus dem letzten Semester in weiten Teilen überschneiden, aber nicht 100% identisch sein werden!
BEM - Prüfungsordnungen 2018 und 2025
- BEM (Stand: SoSe 2026, 13.07.2026)
BVM - Prüfungsordnung 2018
- BVM (Stand: SoSe 2026, 13.07.2026 - Update 06.08.2026: Informationen für BVM-Ergänzungsfach in der PO 2025)
Hinweis für Studierende der PO 2025: Die neue PO ist im Themenkatalog für BVM noch nicht berücksichtigt. Für den Fall, dass einzelne Teilnehmende aus der PO 2025 bereits die Teilnahmevoraussetzungen für die BVM-Klausur erfüllen und sich dafür angemeldet haben, stellen wir jedoch auch eine BVM-Klausurversion für Studierende im Ergänzungsfach zur Verfügung, die nach der PO 2025 studieren. Für diese gilt: Im obigen BVM-Themenkatalog können Sie die Themen aus der Vorlesung überspringen, während alle genannten Themen aus den beiden Seminaren relevant sind. Nochmal: Das gilt nur für Studierende der PO 2025 im Ergänzungsfach und nur für die BVM-Modulabschlussklausur.
Studierende der PO 2025 im Ergänzungsfach können optional auch die Klausur für die PO 2018 mitschreiben, wenn Sie sich auf die im Themenkatalog dafür genannten Themen besser vorbereitet fühlen. Die Auswahl zwischen den unterschiedlichen Klausurversionen muss zu Beginn der Klausur direkt im PC-Pool getroffen werden.
Prüfungsordnung 2018 und TKU:
Sowohl die BEM-als auch die BVM-Klausuren beziehen sich (im Kernfach, bei BEM auch im Ergänzungsfach) auf drei Veranstaltungen. Die Fragen sind wie folgt verteilt:
- 10 Fragen beziehen sich auf die Vorlesung (BEM1a bzw. BVM1a),
- 15 Fragen beziehen sich auf das Seminar BEM1b bzw. BVM1b,
- 15 Fragen beziehen sich auf das Seminar BEM1c bzw. BVM 1c.
Im BVM-Modul fallen im Ergänzungsfach bzw. bei TKU-Studierenden die 15 Fragen zum nicht gewählten Seminar weg. Beispiel: Wenn Sie das Seminar "Semantik" besucht haben, fallen die 15 Fragen zum Seminar "Pragmatik" weg. Es sind aber dennoch Fragen zum Gegenstandsbereich der Pragmatik in den 10 Fragen enthalten, die sich auf die Vorlesung beziehen.
Prüfungsordnung 2025:
Sowohl die BEM- als auch die BVM-Klausuren beziehen sich im Kernfach auf drei Veranstaltungen. Die Fragen sind wie folgt verteilt:
- 10 Fragen beziehen sich auf die Vorlesung (BEM1a bzw. BVM1a),
- 15 Fragen beziehen sich auf das Seminar BEM1b bzw. BVM1b,
- 15 Fragen beziehen sich auf das Seminar BEM1c bzw. BVM 1c.
Im Ergänzungsfach ist bei BEM das Modul 1b nicht verpflichtend. Die entsprechenden 15 Fragen fallen daher weg. Im BVM-Modul ist BVM1a nicht verpflichtend, folgerichtig fallen die dazugehörigen 10 Fragen weg sowie 5 Fragen aus den beiden anderen Modulen, sodass die Klausur insgesamt 25 Fragen enthält.
Punktevergabe
Sowohl die BEM- als auch die BVM-Klausuren bestehen vorwiegend aus Single- und Multiple-Choice-Fragen sowie einigen wenigen Zuordnungsfragen.
Bei Single-Choice-Aufgaben gilt: Genau eine Antwort ist richtig.
Bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt: Mindestens zwei, höchstens drei Antworten sind richtig.
Für jede Frage können 4 Punkte erreicht werden. Bei Single-Choice-Fragen gilt: Für die richtige Antwort gibt es 4 Punkte, ansonsten 0 Punkte. Ist mehr als eine Antwort angekreuzt (und Ihre endgültige Entscheidung nicht eindeutig erkennbar), werden ebenfalls 0 Punkte vergeben.
Für Multiple-Choice-Fragen gilt: Für jede richtig angekreuzte Antwort gibt es einen Punkt, ebenso für jede richtigerweise nicht angekreuzte Antwort.
Notenvergabe
Bei Klausuren, die sich auf drei Veranstaltungen beziehen, sind insgesamt 160 Punkte zu erreichen. Die Bestehensgrenze liegt standardmäßig bei 60% der erreichbaren Punkte, also 96 Punkten. Allerdings arbeiten wir mit einer dynamischen relativen Bestehensgrenze: Wenn d × 0.78 < 96 ist, wobei d der Durchschnitt der erreichten Punkte unter allen Teilnehmenden im Erstversuch ist, wird die Bestehensgrenze nach unten angepasst, und zwar auf 78% der durchschnittlich erreichten Punktzahl aller Teilnehmenden im Erstversuch, wobei die Bestehensgrenze jedoch nie unter 50% liegen darf. Die Bestehensgrenze liegt also stets zwischen 50% und 60%. Im Standardfall (Bestehensgrenze 60%) sieht die Notenverteilung so aus:
96-101 Punkte: 4,0
102–108 Punkte: 3,7
109–115 Punkte: 3,3
116–121 Punkte: 3,0
122–128 Punkte: 2,7
129–134 Punkte: 2,3
135–140 Punkte: 2,0
141–146 Punkte: 1,7
147–153 Punkte: 1,3
154–160 Punkte: 1,0
Bei Klausuren, die sich auf zwei Veranstaltungen beziehen, sind insgesamt 100 Punkte zu erreichen. Die Bestehensgrenze liegt standardmäßig bei 60% der erreichbaren Punkte, also 60 Punkten. Allerdings arbeiten wir auch hier mit einer dynamischen relativen Bestehensgrenze, wobei die Bestehensgrenze nach dem oben beschriebenen Verfahren ggf. nach unten angepasst wird. Im Standardfall (Bestehensgrenze 60%) sieht die Notenverteilung dann so aus:
60–64 Punkte: 4,0
65–68 Punkte: 3,7
69–72 Punkte: 3,3
73–76 Punkte: 3,0
77–80 Punkte: 2,7
81–84 Punkte; 2,3
85–88 Punkte: 2,0
89–91 Punkte: 1,7
92–95 Punkte: 1,3
96–100 Punkte: 1,0
Bis eine Woche vor dem Klausurtermin können Sie von der Prüfung zurücktreten, ohne dass Ihnen ein Fehlversuch angerechnet wird. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Krankheit) möglich.
Bitte geben Sie der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Bescheid (spv-kernfach [at] hhu [dot] de bzw. für Transkulturalität spv-transkultur [at] hhu [dot] de). Sie können dann am Zweittermin einige Wochen später teilnehmen (s. Punkt "Wird es einen Zweittermin geben?") bzw. die Klausur im nächsten Semester mitschreiben.
Die BEM- und BVM-Klausuren finden in der Regel parallel statt. Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, beide Klausuren am gleichen Tag zu absolvieren, es sei denn, es gibt mehrere Durchgänge (was meist beim Ersttermin im SoSe der Fall ist). Aufgrund der Stofffülle empfiehlt es sich allerdings eher, die Klausuren auf zwei Termine aufzuteilen. Sie können sich aber z.B. beim Ersttermin für BEM1 und beim Zweittermin für BVM1 anmelden.
In der Regel sind die Klausurergebnisse nach max. einer Woche im Studierendenportal einsehbar.
Der Bewertungsprozess der Klausuren ist mehrschrittig: Zunächst werden die Klausurergebnisse vom ILIAS-Support im ZIM an uns übermittelt; wir am Institut für Germanistik tragen dann die Noten ein und schalten sie frei. Die Noten sind dann für Sie sichtbar, aber noch nicht ins Prüfungsorganisationssystem (POS) eingetragen. Das muss in einem separaten Schritt durch die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) erfolgen, was in der Regel einige Tage dauert.
Im nächsten Semester können Sie die Klausur noch einmal mitschreiben. Wenn Sie Ihre Klausur einsehen möchten, haben Sie dazu selbstverständlich Gelegenheit – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf (über Stefan Hartmann, hartmast(at)hhu.de).
Der Termin des Zweittermins im WiSe wird in Kürze bekanntgegeben.
Wichtig: Bitte nehmen Sie, wenn irgend möglich, am ersten Termin teil. Beim Zweittermin ist die Anzahl der Plätze begrenzt. Daher kann am Zweittermin i.d.R. nur teilnehmen, wer beim Ersttermin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, parallele Klausur) verhindert ist oder beim ersten Versuch nicht bestanden hat.
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie zum Ersttermin verhindert sind, melden Sie sich bitte nicht für den Ersttermin an, da es für den Zweittermin eine eigene Anmeldung gibt.